Es gelten für alle Leistungen die Bedingungen des ARCD-Schutzbrief (AVAR 01.01.2023) und des ARCD-Fahrradschutzbriefs (ZAF 01.01.2023). Diese können Sie Allgemeine Bedingungen für die Schutzbriefversicherung einsehen.
Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Schutzbrief ergeben sich aus den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Auto- und Reiseschutzbrief (AVAR 01.01.2023)“ der ADLER Versicherung AG, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund. Der ARCD hat zugunsten seiner Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherer abgeschlossen. Mit dem Zustandekommen der Mitgliedschaft im ARCD werden Sie in den Schutzbereich des Gruppenversicherungsvertrages einbezogen. Versicherungsnehmer ist der ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland, vertreten durch die Auto & Reise GmbH, Bad Windsheim.
Die Rechte und Pflichten aus der ARCD-Clubhilfe ergeben sich aus den Clubhilfe-Richtlinien. Stand: 01.01.2014