Die Rechte und Pflichten aus dem ARCD-Firmen-Mobiltätsschutz ergeben sich aus den „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Auto- und Reise-Firmenschutzbrief (AVARF 01.01.2023)“ der ADLER Versicherung AG, Joseph-Scherer-Straße 3, 44139 Dortmund. Die Auto&Reise GmbH hat zugunsten seiner Mitglieder einen Gruppenversicherungsvertrag mit dem Versicherer abgeschlossen. Mit dem Zustandekommen des ARCD-Firmen-Mobilitätschutzes werden Sie in den Schutzbereich des Gruppenversicherungsvertrages einbezogen.
Die Rechte und Pflichten aus der ARCD-Clubhilfe ergeben sich aus den Clubhilfe-Richtlinien. Stand: 01.01.2014
